Was tun wir



NORDMETALL …

  • handelt für die Mitgliedsfirmen Entgelte, Arbeitszeit, Sozialleistungen und andere wichtige Bedingungen der Arbeitsverhältnisse aus.

  • berät die Mitgliedsfirmen in allen Fragen der Entlohnung, des Arbeits-, Sozial- und Betriebsverfassungsrechts, der Arbeits- und Betriebszeiten, der Entgeltsysteme und Eingruppierungen, der Betriebs- und Arbeitsorganisation, der Personalführung und –entwicklung, der Auslandsentsendung.

  • bietet seinen Mitgliedern Entwürfe für Betriebsvereinbarungen, Mustertexte für Arbeitsverträge, Wettbewerbsverbote etc., Statistiken (Entgelte, Krankenstand) und Benchmarking.

  • informiert die Mitgliedsfirmen über Gesetzgebung und Rechtsprechung in den Bereichen Tarif, Recht, Internationale Themen, Personal, Steuern etc.

  • führt für die Mitgliedsunternehmen Prozesse vor den Arbeits- und Sozialgerichten und vertritt sie vor arbeits- und sozialrechtlichen Behörden.

  • unterstützt die Mitgliedsfirmen bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat und den Gewerkschaften, vertritt die Unternehmen vor betrieblichen Einigungsstellen und wirkt in Betriebsversammlungen mit.

  • hilft den Mitgliedsfirmen finanziell, wenn sie einen Arbeitskampf durchstehen müssen.

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