handelt für die Mitgliedsfirmen Entgelte, Arbeitszeit, Sozialleistungen und andere wichtige Bedingungen der Arbeitsverhältnisse aus.
berät die Mitgliedsfirmen in allen Fragen der Entlohnung, des Arbeits-, Sozial- und Betriebsverfassungsrechts, der Arbeits- und Betriebszeiten, der Entgeltsysteme und Eingruppierungen, der Betriebs- und Arbeitsorganisation, der Personalführung und –entwicklung, der Auslandsentsendung.
bietet seinen Mitgliedern Entwürfe für Betriebsvereinbarungen, Mustertexte für Arbeitsverträge, Wettbewerbsverbote etc., Statistiken (Entgelte, Krankenstand) und Benchmarking.
informiert die Mitgliedsfirmen über Gesetzgebung und Rechtsprechung in den Bereichen Tarif, Recht, Internationale Themen, Personal, Steuern etc.
führt für die Mitgliedsunternehmen Prozesse vor den Arbeits- und Sozialgerichten und vertritt sie vor arbeits- und sozialrechtlichen Behörden.
unterstützt die Mitgliedsfirmen bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat und den Gewerkschaften, vertritt die Unternehmen vor betrieblichen Einigungsstellen und wirkt in Betriebsversammlungen mit.
hilft den Mitgliedsfirmen finanziell, wenn sie einen Arbeitskampf durchstehen müssen.