So liegt das Regelarbeitszeitvolumen in Hamburg und Schleswig-Holstein zwar bei 35 Stunden, in Mecklenburg-Vorpommern bei 38 Stunden pro Woche, einzelvertraglich kann jedoch mit 13% aller Beschäftigten eines Betriebes das Arbeitszeitvolumen auf bis zu 40 Stunden verlängert werden. Zur Sicherung und zum Erhalt der Arbeitsplätze ermöglicht der als Ergänzung zum Manteltarifvertrag (MTV) vereinbarte Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung (TV Besch), dass durch Betriebsvereinbarung für alle Beschäftigten oder für Gruppen von Mitarbeitern die individuelle regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit (IRWAZ) auf bis zu 30 Wochenstunden in Westdeutschland bzw. 33 Stunden in Mecklenburg-Vorpommern abgesenkt werden kann.
Grundsätzlich steht damit ein Arbeitszeitkorridor zwischen 30/33 und 40 Wochenstunden zur Verfügung, wobei jeweils die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden vergütet werden. Die IRWAZ kann dabei gleichmäßig oder ungleichmäßig verteilt werden. Es stehen dabei die fünf Werktage von Montag bis Freitag zur Verfügung, nach Maßgabe der betrieblichen Erfordernisse ist aber auch eine andere Verteilung der Wochenarbeitszeit auf 6 Werktage möglich. Bei einer solchen ungleichmäßigen Verteilung der Arbeitszeit sieht der Tarifvertrag eine großzügige Zeitspanne von 12 Monaten zur Erreichung des Regelarbeitszeitvolumens vor. Mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien kann dieser Ausgleichszeitraum auch noch verlängert werden.