Arbeitskreis ERA


Der Arbeitskreis zum Entgeltrahmenabkommen (AK ERA) ist im Zusammenhang mit der Entstehung des neuen einheitlichen Tarifwerks für Arbeiter und Angestellte ins Leben gerufen worden. Dieses Gremium hat die Tarifverhandlungen eng begleitet und maßgeblich zur Entstehung des Tarifwerks ERA beigetragen. Heute dient der Arbeitskreis zur Abstimmung von grundlegenden Problemfällen, wie sie beispielsweise durch die Schiedsgerichtsverfahren zur § 15 Ziff. 2 ERA sowie der Problematik der Minderkosten aufgeworfen worden sind.