NORDMETALL berät seine Mitglieder in allen Phasen der ERA-Einführung. Hierzu gehört die Projektplanung, das Anlegen einer Eingruppierungsstruktur, das Anfertigen von Stellenbeschreibungen, die Gestaltung von Leistungsentgelt wie Prämienlohn, Leistungsbeurteilung oder Zielvereinbarung sowie die Beurteilung von Arbeitsbelastungen. Ebenso berät NORDMETALL zur Durchführung von Kostenrechnungen, Ableitung von Maßnahmen der Kostenkompensation, Formulierung der Einführungs-Betriebsvereinbarung und die Durchführung von Schulungen und Veranstaltungen.
Die Einführung des ERA-Tarifvertrages ist per Betriebsvereinbarung zu beschließen. Die erforderlichen Regelungsinhalte der Betriebsvereinbarung werden vom Einführungs-Tarifvertrag vorgegeben. Z. B. die Festlegung des Einführungsstichtages, vorbereitende Arbeiten, anzuwendende Entgeltgrundsätze, ggf. Belastungszulagen, Besetzung und Vorgehensweise der paritätischen Kommission, Kostenermittlung und Möglichkeiten zur Kostenkompensation. Entsprechende Muster werden vom Arbeitgeberverband bereitgestellt.
Der ERA-Tarifvertrag fordert die Eingruppierung entsprechend den Anforderungen aus der übertragenen Arbeit. Hierbei werden alle Anforderungen bewertet, die die übertragene Arbeit im Wesentlichen prägen. Für die Ableitung der richtigen Eingruppierung und Festlegung der betrieblichen Eingruppierungsstruktur sollten dem Arbeitgeber die wesentlichen Arbeiten jedes einzelnen Beschäftigten bekannt sein.
Bei den Informationsveranstaltungen NORDMETALLs zum ERA-Tarifvertrag wird mit Vertretern aus den Betrieben immer wieder diskutiert, wie „richtig“ eingruppiert wird und welche typischen Fehler bei der Anfertigung von Arbeitsbeschreibungen auftreten können. Dieses Thema hat eine zentrale Bedeutung auf dem Weg der ERA Einführung. Es hat sich bewährt, Arbeitsbeschreibungen systematisch und sorgfältig auszuarbeiten. Aus der Arbeitsbeschreibung wird letztlich die Eingruppierung abgeleitet; welche von jedem Mitarbeiter bzw. dem Betriebsrat früher oder später kritisch hinterfragt wird. NORDMETALL hilft bei der Erstellung der betrieblichen Eingruppierungsstruktur und der Formulierung von Stellenbeschreibungen.
Die ERA-Einführung wird erleichtert, wenn alle Beteiligten über den Tarifvertrag gut informiert sind. In den Betrieben, in denen neue Arbeitsbeschreibungen erstellt werden, werden spezielle Schulungen für beteiligte Führungskräfte durchgeführt. Folgende Fragen werden dabei beantwortet:
-Was bedeutet ERA für den Betrieb?
-Welche Entgeltgruppen und Entgeltstufen gibt es?
-Wie wird eingruppiert?
-Wie erstellt man Arbeitsbeschreibungen?
Vorgesetzte bzw. Betriebsräte, die in der paritätischen Kommission mitarbeiten, sollten sich darüber hinaus speziell mit den Entgeltniveaus, der Besitzstandsregelung und dem Verfahren zur Konfliktregelung nach §10 Einführungstarifvertrag ERA auskennen. Betriebsräte sollten sich in der ERA-Thematik gut auskennen, um selbständig – auch ohne einen Berater der IG Metall – verhandeln zu können. Auch zur Schulung von Betriebsräten bietet NORDMETALL spezielle Veranstaltungen an.
Ist die konkrete neue Eingruppierung ermittelt, werden die Mitarbeiter hierüber schriftlich informiert. NORDMETALL stellt seinen Mitgliedsfirmen hierzu diverse Muster für Infobriefe und Eingruppierungsmitteilungen zur Verfügung. Informationen über die Höhe des alten und neuen Entgelts und die Besitzstandsregelung haben für die Beschäftigten die größte Bedeutung.
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