Bildschirmarbeit


Die Bildschirmarbeitsverordnung (BildschArbV) schreibt vor, für alle Bildschirmarbeitsplätze eine Beurteilung im Hinblick auf die arbeits- und gesundheitsschutzrelevanten Belange durchzuführen. Hierbei sind auch psychische Belastungen und die eingesetzte Software zu berücksichtigen. Wesentliche Mängel sind zu beseitigen.

Alle Arbeitsplätze sind dem Anhang der Bildschirmarbeitsverordnung entsprechend zu gestalten. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass Geräte dann den Regeln des Verordnungsanhanges entsprechen, wenn sie durch ein Konformitätszeichen

(z. B. "GS-Zeichen") gekennzeichnet sind.

Neben der Auflage zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist dem "täglichen Arbeitsablauf" besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die tägliche Arbeit an Bildschirmgeräten ist so zu organisieren, dass sie regelmäßig durch andere Tätigkeiten oder durch Pausen unterbrochen wird, die jeweils die Belastung durch die Arbeit am Bildschirmgerät verringern. Sollte eine solche "Mischarbeit" nicht möglich sein, so müssen Arbeitsunterbrechungen in Form von Kurzpausen zugestanden werden.

Den Beschäftigen ist hiernach in regelmäßigen Abständen sowie bei Auftreten von Sehbeschwerden, die auf die Arbeit am Bildschirmgerät zurückgeführt werden können, eine angemessene Augenuntersuchung anzubieten. Den Beschäftigten sind erforderlichenfalls spezielle Sehhilfen zur Verfügung zu stellen. Die Kosten für spezielle Sehhilfen hat der Betrieb zu tragen.

In der Broschüre "Bildschirmarbeitsplätze" von der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik wird u. a. zu gesundheitlichen Bedenken bei Bildschirmarbeit Stellung genommen. Das Resultat: " Es gibt bisher noch keine Hinweise, dass sich bei der Arbeit am Bildschirm das Sehvermögen verschlechtert, oder dass sich der Verlauf eines Augenleidens speziell durch die Arbeit am Bildschirm ändert". Bei auftretenden Beschwerden handelt es sich um "reversible Symptome", welche in der Regel keine Dauerschäden nach sich ziehen.

Für die Beurteilung von Bildschirmarbeitsplätzen stellt der Arbeitgeberverband seinen Mitgliedsbetrieben geeignete Checklisten zur Verfügung.